Heilpraktiker
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist Heilpraktiker ein geschützter Berufsname, das heißt nur Personen die eine staatliche Prüfung bestanden haben, dürfen sich auch Heilpraktiker nennen. Diese Prüfung besteht aus drei Teilen, einem schriftlichen, einem mündlichen und einer praktischen Übung. Es werden Grundkenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie abgefragt. Nach der bestandenen Prüfung darf man sich Heilpraktiker nennen und praktizieren. Das Gesetz erlaubt einem Heilpraktiker alles auszuführen worüber er die nötigen Kenntnisse hat. Diese Formulierung führt leider auch dazu, dass einige Heilpraktiker ihre Fähigkeiten überschätzen und so zum manchmal schlechten Ruf dieses Berufsstandes beitragen.Heilpraktiker und deren Praxis
In einer Heilpraktikerpraxis steht der Patient im Fordergrund und dies ist der Unterschied zu einer Arztpraxis. Ansonsten sollte es sich nicht sonderlich unterscheiden, zumindest nicht in der Anamnese, denn die Untersuchungsmethoden sind ähnlich. Ein guter Heilpraktiker kann mit einem Stethoskop umgehen und beherrscht auch das Blutdruck messen. Oftmals arbeiten auch Heilpraktiker mit Laboren für Blutuntersuchungen zusammen oder ähnlichen Einrichtungen, denn all dieses hilft dabei die Ursache für die Beschwerden des Patienten zu finden. Dieses sollte auch sehr wichtig sein, denn im Fordergrund der Heilpraxis steht die Behandlung der Krankheitsursachen, nicht der Symptome. Oftmals sind die Beschwerden schon gelindert oder verschwunden wenn der Patient wieder ins innere Gleichgewicht gebracht wird.
